Im Spiegel, Ausgabe 36, Jahrgang 2000, vom 04.09.2000 ist auf Seite 110 bis 117 ein Beitrag unter der Überschrift "Seelenheiler im Labyrinth" enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die wir wie folgt richtig stellen:
Richtig dagegen ist im Rahmen der Verhaltenstherapie der Begriff der Expositionsbehandlung, der weitaus mehr als nur die reine Konfrontation umfaßt. Der Begriff des "Angstneurotikers" ist in der Verhaltenstherapie nicht unbekannt. Darüberhinaus handelt es sich bei der im Rahmen des Goethe-Paradigmas angeführten Störung um eine Phobie.
Richtig ist, daß der Begriff Psychotherapie sich als Oberbegriff auf eine Reihe anderer Psychotherapie-Schulen bezieht und nicht nur auf die Psychoanalyse.
Richtig dagegen ist, daß die Gruppe der Psychotherapeuten aus Ärztlichen Psychotherapeuten (ÄP), Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) besteht, die sich nur aufgrund ihres Basisberufes unterscheiden. Psychotherapeuten, die den Basisberuf des Arztes gewählt hatten, sind genauso lang wie alle übrigen Ärzte als "Heilberufler" anerkannt. Seit 1967 können sowohl Ärzte als auch Diplom-Psychologen, wenn sie eine Zusatzausbildung zum Psychoanalytiker nachweisen konnten, im Rahmen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Mittelbar waren auch Psychologen, wenn sie die genannten Bedingungen erfüllten, zur Heilkunde zugelassen. Ab 1982 wurde für die Psychologen auch Verhaltenstherapie im Rahmen des sogenannten Delegationsverfahrens zugelassen und damit unter dem Arztvorbehalt im Rahmen der GKV anerkannt. Auch jene Psychologischen Psychotherapeuten, die im Delegationsverfahren nicht zugelassen waren (sogen. Erstattungspsychotherapeuten), erbrachten nach SGB V § 13,3 Leistungen für die GKV. 1999 wurde für die Psychologischen Psychotherapeuten als auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit approbationsfähiger Zusatzausbildung (3/5-jährig) und zusätzlich sozialrechtlicher Zulassung der sogenannte Arztvorbehalt durch das Psychotherapeuten-Gesetz abgeschafft! Die Psychologischen Psychotherapeuten als auch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wurden damit den Ärztlichen Psychotherapeuten gesetzlich gleich gestellt. Nach der Gleichstellung gibt es nicht mehr Psychotherapeuten als vorher, da ohnehin sowohl vorher als auch nachher mit der GKV abgerechnet wurde und wird!
Richtig ist dagegen, daß bei der letzten Erhebung im Jahre 1999 (Stand 31.12.1999) 20.970 sozialrechtlich zugelassene niedergelassene Psychotherapeuten in der Bundesrepublik gezählt wurden. 8.951 davon waren Ärztliche Psychotherapeuten (ÄPs), 10.564 waren Psychologische Psychotherapeuten und 1.554 waren Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeuten (KBV August 2000). Weiter ist richtig, daß sich alle psychotherapeutisch arbeitenden Psychologen nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes approbieren mußten. Demzufolge mußten sich auch die psychotherapeutisch arbeitenden angestellten Psychologen, die die weitaus größte Gruppe der zu Approbierenden bildeten, approbieren lassen.
Richtig dagegen ist, daß es im genannten Paragraphen Absatz 3 vollständig heißt: "(3) Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben."
Im ersten Teil des ersten Satzes ("Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert.....") wird also definiert, was Psychotherapie im Sinne des Gesetzes ist. Im Gegensatz dazu wird im letzten Satz deutlich abgegrenzt, was Psychotherapie im Sinne des Gesetzes nicht meint ("Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.").
Der zweite Teil des ersten Satzes ("...bei denen Psychotherapie indiziert ist.") bezieht sich eindeutig auf den Indikationsbereich. Es gibt nämlich Krankheiten, bei denen Psychotherapie indiziert (psychische Krankheiten und psychische Krankheiten organischen Ursprungs) ist, und andererseits Krankheiten, bei denen Psychotherapie nicht indiziert sind (somatisch bzw. organisch bedingte Krankheiten).
Die Definition des Indikationsbereiches ist keine Aufgabe der Gesetzgebung, sondern des Faches. Daher steht im Gesetz auch nicht mehr über den Indikationbereich. Der Indikationsbereich ist nahezu vollständig im ICD-Katalog der WHO angegeben.
Wahr hingegen ist, daß es seit ca. 50-60 Jahren tausende von Studien zur Wirksamkeit von Psychotherapie gibt, die nachweisen, daß Psychotherapie wirksam ist. Beispielweise hat eine erhebliche Anzahl von Wissenschaftlern um den Psychotherapieforscher Klaus Grawe im deutschen Sprachraum in einer 13-jährigen Arbeit, in der aus ca. 3500 Wirksamkeitsstudien 897 kontrollierte Untersuchungen ausgewählt wurden, nahezu alle Ergebnisse bis zu einem definierten Grenzdatum zusammengetragen, analysiert und ausgewertet. Es zeigten sich bei nahezu allen untersuchten Psychotherapieverfahren eindeutige als auch spezifisch hoch signifikante Wirkungen diverser Psychotherapieverfahren auch gegenüber sogenannten Placebo-Kontroll-Gruppen ab. Die Meta-Studie von Grawe et. al. gilt wegen ihrer einzigartigen, umfassenden Zusammenfassung und Untersuchung der Wirkfaktoren als die in der westlichen Welt bedeutendste bisher. Auf Seite 711 ihrer Veröffentlichung "Psychotherapie im Wandel - Von der Konfession zur Profession" führen Grawe et. al. folgendes zur Placebo-Untersuchung an:
"...Wie groß diese Anteile an der Gesamtveränderung sind, die für psychotherapeutische Behandlungsgruppen festgestellt werden, und wie groß, relativ dazu, der spezifische Effekt der jeweilige Behandlungsmethode ist, kann direkt nur dann ermittelt werden, wenn eine Placebo-Kontrollbedingung im Versuchsplan eingeschlossen war."
Weiterhin schreiben die Autoren zu ihrer umfassenden Untersuchung: "Dies war nun glücklicherweise in sehr vielen der von uns analysierten Studien der Fall gewesen und die Ergebnisse der Vergleiche zwischen echten psychotherapeutischen Behandlungsgruppen und Placebo-Kontrollbedingungen sprechen eindeutig dafür, daß die Wirkung vieler Therapieverfahren über die unspezifischer Wirkfaktoren hinausgeht. Es gibt also spezifische Wirkungen der einzelnen Therapiemethoden." Soweit die kompetentesten Psychotherapieforscher der westlichen Welt.
Merkwürdigerweise wird Grawe zwar in anderen - für die Psychotherapeuten ungünstigen Zusammenhängen - erwähnt, nicht jedoch im Hinblick auf die in seine Meta-Analyse eingegangenen Untersuchungen mit Placebo-Kontrollbedingungen.
Richtig dagegen ist, daß es zwei große Gruppen von Psychologenverbänden gibt. Zum einen die sogenannten in der AGR (Arbeitsgemeinschaft der Richtlinienverbände) zusammengeschlossenen Verbände, die auch teilweise ärztliche Mitglieder umfassen; und zum anderen die in der sogenannten Allianz zusammengeschlossenen Verbände der ehemaligen sog. Erstattungstherapeuten. Die Verbände innerhalb dieser Gruppen haben sich auf einheitliche berufspolitische Interessen geeinigt. In Konkurrenz stehen z. Zt. nur die genannten beiden großen Gruppen, auch wenn diese sich weniger konzeptionell, sondern eher traditionell unterscheiden.
Richtig ist, daß die Psychotherapeuten mit diesen 600 "Behandlungsverfahren" nicht das Geringste zu tun haben. Die Psychotherapeuten haben sich jahrelang u.a. um ein Psychotherapeutengesetz bemüht, weil sie sich von den in der sogenannten Psycho-bzw. Esoterik-Szene praktizierten Ritualen und Methoden deutlich abgrenzen wollten. Durch das PsychThG wurde der Titel "Psychotherapeut" geschützt, so daß auch für Laien klar erkennbar ist, welche Behandler eine umfassende staatlich und kassenrechtlich geprüfte Ausbildung haben, in einem anerkannten Verfahren praktizieren und einer verkammerten Aufsicht unterstehen. Nicht eine einzige von den auf der Seite 113 angeführten sogenannten "Psychotechniken" ist in irgendeiner Weise in der Vertragstherapie gesetzlich anerkannt. Im Rahmen der immer wieder vom Spiegel angeführten Kassenbehandlung sind nur 3 sorgfältig geprüfte Verfahren anerkannt worden (Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Behandlung und Verhaltenstherapie).
Wahr dagegen ist, daß ganz das extreme Gegenteil zutrifft. In der Meta-Analyse von Grawe (1994) wurden 3500 Untersuchungen zur Erfolgskontrolle zusammengetragen. Bis heute dürften hunderte von weiteren Studien zur Erfolgskontrolle hinzugekommen sein. Diese eindeutig nachweisbare Tatsache spricht wahrhaftig nicht für eine Scheu der Branche vor Erfolgskontrollen.
Wahr hingegen ist, daß bis heute ein wissenschaftlich orientierter Disput über die von Grawe angewandten Methoden stattfindet. Beispielsweise schnitt die Psychoanalyse, die bekannt ist als Langzeitbehandlung, bei Grawe vergleichsweise ungünstig ab. Aus methodischen Gründen bezog Grawe nicht eine einzige Untersuchung mit Langzeitbehandlung in seine Meta-Analyse mit ein. Bei der analytischen Kurzzeitbehandlung waren die Therapeuten z. T. Angehörige anderer Berufsgruppen. Aus den in die Meta-Analyse einbezogenen Untersuchungen wurde teilweise nicht klar deutlich, welche Behandlungsart angewandt wurde. Mit diesen Einwänden verteidigten sich verständlicherweise die psychoanalytischen Psychotherapeuten.
Richtig dagegen ist, daß es zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe der "Volksvertreter" war - falls hier die Bundestagsabgeordneten gemeint sind - nach Therapieformen zu suchen oder auszuwählen. Der Gesetzgeber bzw. der Bundestag, als auch der Bundesrat waren zuständig für die Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes, das die Psychologischen Psychotherapeuten über ein umfassendes zweistufiges Prüfverfahren staatlicher und sozialrechtlicher Art (1. Approbation; 2. Sozialrechtliche Zulassung) mit den Ärzten rechtlich gleichstellte. Auch vor dieser "Zulassung" nahmen alle Psychologischen Psychotherapeuten entweder im Delegationsverfahren oder im Erstattungsverfahren an der Versorgung der Versicherten im Rahmen der GKV teil. Durch die Prüfverfahren staatlicher und sozialrechtlicher Art sind tausende von Kollegen aus der Erbringung von Leistungen zu Lasten der GKV ausgeschieden, weil sie nicht die viel zu hoch angesetzten Qualitätsnachweise erbringen konnten.
Die sozialrechtliche Auswahl und Zulassung von "Therapieformen" ist ausschließlich dem Bundesausschuß für Ärzte und Krankenkassen - einer Einrichtung des Bundes - , in dem paritätisch die Vertreter der Ärzte- und Behandlerseite einerseits und die Vertreter der Krankenkassen andererseits vertreten sind, vorbehalten. "Volksvertreter" haben mit dieser rein fachinternen Seite nicht das Geringste zu tun!
Richtig dagegen ist, daß approbierte und sozialrechtlich zugelassene Psychotherapeuten keine Versatzstücke von Psycho-Techniken verwenden. Vom Bundesausschuß für Ärzte und Krankenkassen wurden drei Verfahren zugelassen, die auch so praktiziert und durch ein kassenärztliches Begutachtungsverfahren ueberprueft werden. Seit Jahren gibt es jedoch Integrationsbemühungen im Fachbereich. Durch diese sollen die therapeutischen Handlungmöglichkeiten den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend erweitert und verbessert werden.
Richtig ist dagegen, daß die Psychotherapeuten im Rahmen der GKV kein Honorar von 145 DM bekommen. Ganz im Gegenteil: Die Psychotherapeuten fordern seit ca. 10 Jahren eine angemessene, mit Arzthonoraren vergleichbare Honorierung, weil sie Honorare beziehen, mit denen es kaum noch möglich ist, eine Praxis zu unterhalten. Beispielsweise mußte im günstigsten Falle eine Psychotherapiepraxis mit einem Ersatzkassensatz von 121,80 DM und einem Primärkassensatz von 98,60 DM (KV Koblenz), und im ungünstigsten Falle einen Ersatzkassensatz von 67,00 DM und einem Primärkassensatz von 45,40 DM (KV Brandenburg) in den Quartalen III/99 und IV/99 Jahre auskommen (Stand März 2000). Nach Abzug der Betriebskosten verbleiben den Psychotherapeuten im günstigsten Fall die Hälfte der Einkünfte jeder anderen medizinischen Fachrichtung.
Wer z. B. im Quartal 1/2000 in der KV Berlin oder der KV Sachsen probatorische Sitzungen abrechnete (Dauer 50 Minuten), erhielt dafür den Gegenwert von 1,34 DM bzw. 6,38 DM. Das durchschnittliche Stundenhonorar bei den nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen betrug ca. 75 DM. Es liegt damit rund 35 DM unter dem Durchschnittshonorar für die genehmigungspflichtigen Leistungen. Dies wiederum liegt 35 DM unter dem Honorar, das das Bundessozialgericht für angemessen erklärt hat. Durch immer größer werdende Verwerfungen im Gesundheitsbereich ist eine immer absurder werdende Situation geschaffen worden.
Wahr ist vielmehr, daß Frau Jaeggi keine derartige Äußerung gemacht hat. Frau Jaeggi hat sich in einem Leserbrief, den der Spiegel nicht veröffentlichte, deutlich zu dem Zitat geäußert. Zitat: "Ich möchte, da ich zwei Mal erwähnt bin, nur folgendes bemerken: Das Zitat auf Seite 117 stammt nicht von mir; weder habe ich es in irgendeiner meiner Veröffentlichungen publiziert, noch wurde ich vom Spiegel interviewt und konnte einen solchen Satz sagen." Frau Jaeggi hat ihre Stellungnahme in den Berliner Blättern für Psychoanalyse und Psychotherapie unter
http://www.bbpp.de/tagesnachrichten/leserbriefspiegel.htm veröffentlicht.
Im Spiegel, Ausgabe 36, Jahrgang 2000, vom 04.09.2000 ist auf Seite 118 bis 132 ein Beitrag unter der Überschrift "Die hilflosen Helfer" enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die wir wie folgt richtig stellen:
Wahr hingegen ist, daß die Psychotherapeuten zu den nach außen hin offensten Berufsgruppen zählen. Die Berufs-und Fachverbände produzieren eine große Zahl von Veröffentlichungen, die relativ einfach zugänglich sind. Ebenfalls sind zahlreiche Kollegen in den Medien aktiv und demonstrieren beispielweise im Fernsehen als auch im Rundfunk offen ihre Arbeit. Im Internet werden die Berufsprobleme in erheblichem Maße frei zugänglich diskutiert. Ungezählte Veröffentlichungen und Untersuchungen zum Bereich Psychotherapie mit vielfältigen thematischen Aspekten sind öffentlich und frei zugänglich. Es gibt in der Bundesrepublik zahlreiche Psychotherapie-Informationsdienste, die unkompliziert telefonisch erreichbar sind. Ebenso geben die Psychotherapeutischen Praxen Anfragenden jederzeit Auskunft.
Wahr ist das genaue Gegenteil. Seit 1967 findet bei den Psychotherapeuten als einziger Berufsgruppe im Gesundheitswesen durch ein aufwendiges Gutachterverfahren vor jedem Behandlungsschritt eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Nichtüberschreitung des Notwendigen im Sinne einer Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen hochqualifizierten Gutachter statt. Darüberhinaus ist bei den Psychotherapeuten die Teilnahme an qualitätssichernden Supervisions-und Intervisionsgruppen als auch Qualitätszirkeln im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen des Gesundheitssektors aber auch aller anderen Berufsgruppen seit Jahrzehnten Konvention. Weiterhin findet eine intensive und ausführliche Diskussion über weitere Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen statt. Die Diskussion kann teilweise im Internet mitverfolgt werden. In drei verschiedenen Regionen sind Modellprojekte zur Qualitätssicherung-und -Kontrolle kurz vor der Erprobung Eine "Weigerung" der Psychotherapeuten zu konstatieren, entbehrt jeder faktischen Grundlage, zumal sich alle Psychotherapeutenverbände für Qualitätssicherungs- und -Kontrollmaßnahmen ausgesprochen haben. Die Psychotherapeuten dürften im Gesundheitswesen und darüber hinaus eine Vorreiterrolle in Sachen Qualitätssicherung und -Kontrolle übernommen haben.
Richtig dagegen ist, daß es sich bei diesen "Diagnosen" nicht um Krankheiten im Sinne des ICD der WHO handelt. Der Spiegel ist beweispflichtig, daß Versicherte zu Lasten der GKV wegen dieser Diagnosen psychotherapeutisch behandelt wurden.
Wahr hingegen ist, daß niemand ein großzügiges "Sponsern" für die Psychotherapeuten fordert, sondern daß die Psychotherapeuten wegen ständig fallender Honorare um ihre Existenz kämpfen müssen. Ein skandalöser Verfall der Honorare zeichnet sich seit 1999 ab. In Abhängigkeit vom Abrechnungsbereich verfielen die Honorare auf ein groteskes Maß.
Wer z. B. im Quartal 1/2000 in der KV Berlin oder der KV Sachsen probatorische Sitzungen abrechnete (Dauer 50 Minuten), erhielt dafür den Gegenwert von 1,34 DM bzw. 6,38 DM. Das durchschnittliche Stundenhonorar bei den nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen betrug ca. 75 DM. Es liegt damit rund 35 DM unter dem Durchschnittshonorar für die genehmigungspflichtigen Leistungen. Dies wiederum liegt 35 DM unter dem Honorar, das das Bundessozialgericht für angemessen erklärt hat. Durch immer größer werdende Verwerfungen im Gesundheitsbereich ist eine immer absurder werdende Situation geschaffen worden.